Schadenersatz und Gewährleistung

Ob Sie nun schadenersatz- bzw. gewährleistungsrechtliche Ansprüche geltend machen möchten oder solche abzuwehren gedenken, wir sind in jedem Fall der richtige Ansprechpartner. Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten wir Ihre Position und sind bemüht, rasche und für Sie günstige Lösungen herbei zu führen.

Beachten Sie, dass schadenersatzrechtliche Forderungen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger innerhalb von drei Jahren verjähren!

Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche können durch materielle oder auch immaterielle Schäden entstehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Unfälle jeder Art oder auch um den Bereich der Produkthaftung handeln, zum Beispiel bei Schlecht- oder Minderlieferung.


In unserer Rechtsanwalts-Kanzleien in Fellbach betreuen wir unsere Mandantschaft in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dabei unterstützt uns ein gut ausgebildetes Team.

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In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.

 


Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von:

  • Körperlichen und seelischen Schmerzensgeld, Heilungskosten, Betreuungskosten
  • Ansprüche auf Haushaltshilfe
  • Unterhaltseinforderungen
  • Verdienstausfall
  • Schadensersatz beispielsweise bei Urlaubsmängeln
  • Schadensersatz bei fehlerhaften Produkten.
  • Schadensersatzansprüche durch Vertragsbrüche/-abweichungen
  • Sachschäden
  • Gewährleistungsansprüche beim Kauf von Waren
  • Bauliche Mängel