Familienrecht

Der Begriff Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln. Zum Familienrecht gehören das Eherecht, das

Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht und die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Die meisten Fragen stellen sich bei Trennung oder Scheidung im Hinblick auf die wirtschaftlichen und die Betreuung und Versorgung der gemeinsamen Kinder. Das Vormundschaftsrecht umfasst nach der Reform durch das Betreuungsgesetz (BtG) die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuung psychisch Kranker oder körperlich, geistig oder seelisch behinderter Erwachsener und die Pflegschaft.


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